Leistungen
Sicherheitskoordination

Dem Bauherrn sind seit Einführung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen zusätzliche arbeitschutzrechtliche Pflichten auferlegt worden.

Durch die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für Baustellen (SiGeKo) soll die Gefährdung für alle Beschäftigten auf der Baustelle reduziert werden. Der Koordinator wird insbesondere dann vom Bauherrn beauftragt, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle tätig werden. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, aufeinander abzustimmen und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Leistungen in der Planungsphase

 

Leistungen in der Ausführungsphase